Gesetzliche Krankenversicherungen
Die meisten Krankenkassen verlangen für ihre Erstattungen a) eine von einem Arzt ausgestellte Verordnung für Osteopathie und b) eine anerkannte berufliche Qualifikation des Osteopathen; ich erfülle diese Voraussetzung.
Techniker Krankenkasse – 3 Behandlungen im Jahr pro jeweils 40€
AOK Nordost – 3 Behandlungen pro Jahr mit jeweils 60€
Securvita – 3 Behandlungen pro Quartal mit 60€ (ab dem 18. Lj.)
BKK VBU – 3 Behandlungen pro Jahr mit jeweils 50€
Weitere Versicherungen
Private Krankenversicherungen
Wenn Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind und Ihr Vertrag „alternative Heilmethoden“ oder „Heilpraktikerleistungen“ enthält, dann werden osteopathische Behandlungen erstattet. Der Umfang der Erstattung hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Private Zusatzversicherungen
Bei Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erfolgt die Abrechnung der Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Der Umfang der Erstattung hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag ab.
Ob sich eine Zusatzversicherung für Sie lohnt, ist ein Rechenbeispiel: auf der einen Seite steht der Monatsbeitrag und der evtl. Eigenanteil. Auf der anderen Seite der erstattete Betrag. Ab einer gewissen Anzahl von osteopathischen Behandlungen sind die Erstattungen höher als die Ausgaben. D.h. je öfter Sie sich also behandeln lassen und etwas für Ihre Gesundheit tun, desto mehr lohnt sich die Zusatzversicherung.
Ermäßigungen
Abhängig vom Einzelfall kann ich eine Ermäßigung gewähren. Sprechen Sie mich an.